Kann Empathie eine Sünde sein?

Wer regelmäßig durch das VNet wartet der kennt sie. Diese kleinen Perlen die aus der Masse an Fotos und An-/Verkauf Gesuchen herausstechen. Eine dieser Perlen ist ein Post von Mark Schlosshof. Das Help & Hope Center würde sich von nun an Strafbar machen, wenn sie ihrer Arbeit nachkämen. Bis zu 150.000$ Strafe stünden für die gemeinnützige Organisation im Raum. So würde es, laut Herrn Schlosshof, zumindest der neue Paragraf 36 des Criminal Code vorschreiben; der Paragraf, welcher die Strafverfolgung bei illegaler Einreise bestimmen soll. Das hat unser journalistisches Interesse geweckt und wir haben mit dem Poster kontakt aufgenommen und um ein Interview gebeten.

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Der Stein des Anstoßes – Mark Schlosshofs VNet Post

Ah, großartig! Help&hope gibt obdachlosen oder geflüchteten Menschen Essen und Kleidung? Wie gemeinnützig! Aber halt – laut § 36 macht ihr euch jetzt strafbar. Ja, richtig gehört: Wer Menschen in Not unterstützt, riskiert eine Strafe von bis zu 150.000 $. 😱 Denn nichts sagt ‘Wir haben unsere Prioritäten im Griff’ wie das Bestrafen von Hilfsorganisationen. 👏

Egal, ob du jemandem eine Jacke gibst, um ihn vor der Kälte zu schützen, oder eine Mahlzeit, um ihn vor dem Verhungern zu bewahren – Hauptsache, die Grenzhoheit ist sicher! Wer braucht schon Menschlichkeit, wenn wir stattdessen Bürokratie und Strafen haben können? 🤷‍♂️💸

Gegen Abend haben wir uns dann im CNT Büro getroffen. Herr Schlosshof, Strafverteidiger von Beruf, eröffnet mit einer Klarstellung. Natürlich sei Help and Hope nicht von horrenden Strafzahlungen betroffen. Eine satirische Überspitzung sei die Aussage gewesen. Jedoch streitet auch er nicht ab, dass er den neuen Paragrafen schlecht formuliert findet.

Grade Absatz 2 bereite ihm sorgen. Während in Abs. 1 die illegale Einreise definiert und das Strafmaß für die Eingereisten festgelegt ist, richtet sich Abs. 2 gegen ihre UnterstützerInnen. Besonders die Formulierung der „vorsätzlichen materiellen Unterstützung“ bereite ihm große Sorgen. Zu schwammig sei der Passus und könnte auch unbedarfte BürgerInnen treffen. So werfe die Formulierung fragen auf. Etwa ab wann etwas als materielle Unterstützung im Rahmen des Gesetzes gilt. Wäre die Versorgung mit Nahrungsmitteln oder Kleidung schon strafbar? Soll sich nun jeder Bürger vorher den Ausweis zeigen lassen, bevor er jemanden auf einen Kaffee einlädt? Und sollen wir nun alle Lernen einen echten von einem gefälschten Ausweis zu unterscheiden? All das sind Fragen die Herr Schlosshof in unserem Gespräch aufgeworfen hat. Natürlich denkt er, dass ein Richter in diesen Situationen zu Gunsten des Angeklagten entscheiden wird, aber eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.

Ein weiterer Punkt der Schlosshof Bauchschmerzen bereitet ist das Verbot Menschen die illegal auf die Insel gekommen sind zu verstecken. Auch hier sieht er eine viel zu schwammige Definition. Ab wann wird ein Mensch versteckt? Gilt dies etwa schon, wenn man ihm Unterschlupf in seiner Wohnung gewährt? Müssten sich auch hier alle Bürger erst den Ausweis zeigen lassen, bevor sie Andere bei sich wohnen lassen?

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§36 – Verletzung der Grenzhoheit


1. Wer ohne gültige Erlaubnis das Staatsgebiet von San Andreas gemäß Artikel 9 der Verfassung betritt, wird nach seiner Festnahme direkt dem Gericht vorgeführt und des Staates verwiesen.

2.Wer Personen, die gegen die Grenzhoheit verstoßen haben, versteckt, gefälschte Dokumente beschafft oder vorsätzlich materiell unterstützt, wird mit einer Geldstrafe von 25.000 $ bis zu 150.000 $ bestraft.

Auch mit weiteren Formulierungen in §36 ist Schlosshof unzufrieden, wobei diese eher rechtswissenschaftlicher Natur sind. So sieht er durch die explizite Aufzählung von gefälschten Dokumenten eine Überfrachtung des Criminal Codes. Ist Dokumentenfälschung doch schon in sich ein Strafbestand und durch §26 geregelt. Wobei §26 Abs. 1 hier nur ein Strafmaß von 500$ bis zu 10.000$ beinhaltet. Dies steht in starkem Kontrast zu den bis zu 150.000$ des Paragrafen 36. Soll nun auch ein Dokumentenfälscher sich erst von der Legalität des Aufenthalts seiner Kunden überzeugen, fragt sich der Strafverteidiger.

Für Schlosshof beinhaltet das neue Gesetz einfach viel zu viele offene Fragen, auch wenn er es in sich für richtig hält, so sieht er den Abs. 1 als unproblematisch an. Bleibt nur zu hoffen, dass sich das DOJ dem Gesetz noch einmal annimmt. Das auch Niemand befürchten muss, für eine gute Tat bestraft zu werden.

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